Die eidgenössische Berufsmaturität
Die Berufsmaturität ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu Fachhochschulen. Mit einer Ergänzungsprüfung (Passerelle) ist auch der Zugang zur Universität möglich.
Das BBZP bietet die BM2 in den Ausrichtungen Gesundheit & Soziales (GeSO) sowie Technik, Architektur, Life Sciences (TALS) als einjährigen Vollzeitstudiengang an.
Neu ab Schuljahr 2027/28: Die BM2 GeSo kann am BBZP auch berufsbegleitend absolviert werden. Der Studiengang dauert zwei Jahre und wird im Blended-Learning-Format durchgeführt.
Für Lernende mit einem EFZ-Abschluss und einer Gesamtnote von mindestens 5.0 ist die Zulassung prüfungsfrei möglich (Gültigkeit 2 Jahre). Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Aufnahmeprüfung absolvieren (Gültigkeit 1 Jahr). Der Besuch des Vorkurses wird empfohlen.
Informationen im Überblick
Liegt zum Zeitpunkt der Anmeldung noch kein EFZ vor, gilt ein Notendurchschnitt von mindestens 5.0 auf Basis der schulischen Leistungen bis Ende des ersten Semesters des letzten Lehrjahres.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Aufnahmeprüfung absolvieren. Der Besuch des Vorbereitungskurses wird empfohlen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Weisung für die Aufnahme an die Berufsmaturität 2 (BM2).
Der Kurs bereitet auf die Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik vor.
Detaillierte Informationen zu Zulassung und Aufnahmeprüfung finden Sie in der Weisung für die Aufnahme an die Berufsmaturität 2 (BM2).
BM Aufnahmeprüfungen und Lösungen
Als Grundlage für die Aufnahmeprüfung dient der Inhalt der ersten fünf Semester der Sekundarschule des Kantons Schwyz.
| Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung im März (Kosten pro Modul) |
CHF 90.00 |
| Schulgeld | *CHF 0.00 |
| Lehrmittel, Exkursion und Material | CHF 1’000.00 bis 1’500.00 |
*Der Besuch des Berufsmaturitätslehrganges ist für Lernende des Kantons Schwyz schulgeld- und gebührenfrei. Dies gilt auch für jene mit Wohnsitz in einem Nachbarkanton, falls eine Kostengutsprache des Wohnkantons vorliegt. Für den Eintritt in die BM sind Zulassungsbedingungen des Wohnkantons massgebend. Ohne Kostengutsprache müssen die Studiengebühren selbst getragen werden.
